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+49 163 82 500 80

  • Welche Abrechnungsmöglichkeiten habe ich?
    Ab dem Pflegegrad 1 können Sie unsere Leistungen über den Entlastungsbetrag in Höhe von 131,- € monatlich bei der Pflegekasse abrechnen. Darüber hinaus können ab Pflegegrad 2 zusätzlich von den Pflegesachleistungen, max. 40 %, für Betreuungs- und Entlastungsangebote umgewandelt werden. Es kann ab dem Pflegegrad 2 wenn der Pflegebedürftige mindestens ein halbes Jahr gepflegt wurde. Die Verhinderungspflege beantragt werden. Die immer im jeweiligen Kalenderjahr aufgebraucht werden müssen. Bis zu 2.418,- € können darüber geltend gemacht werden. Ab 1. Juli 2025 werden die Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag von 3.539 Euro zusammengefasst. Kein Pflegegrad? Kein Problem. Auch für Selbstzahler bieten wir unsere Leistungen in der Alltagsbegleitung an.
  • Was sind Entlastungsleistungen?
    Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Wir übernehmen dann einige Stunden pro Woche verschiedene Aufgaben. So sind Sie gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.
  • Wer hat Anspruch auf einen Entlastungsbetrag?
    Pflegebedürftige Personen, die in der Häuslichkeit gepflegt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125,- € monatlich.
  • Verfallen nicht verbrauchte Monatsbeträge?
    Werden die 131,- € in einem Monat nicht oder nicht vollständig verbraucht, kann der Restbetrag in den Folgemonaten bis zum Ende des Kalenderjahres genutzt werden. Nicht genutzte Beträge für Entlastungsleistungen des aktuellen Jahres können bis Ende Juni des Folgejahres genutzt werden.
  • Muss ich den Entlastungsbetrag zusätzlich beantragen?
    Nein. Haben Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt und es wurde bei Ihnen mindestens der Pflegegrad 1 festgestellt, haben Sie automatisch Anspruch auf den Entlastungsbetrag.
  • Was gilt es zu beachten?
    Der Entlastungsbetrag wird nicht an Sie oder Ihren pflegenden Angehörigen ausgezahlt. Er dient nicht für die private Verwendung. Es handelt sich um eine Leistung, die durch einen anerkannten Anbieter erbracht wird und die Pflegekasse erstattet Ihnen den Rechnungsbetrag. Oder Sie treten es direkt an den Anbieter ab und er rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab.
  • Wie rechne ich meinen Entlastungsbetrag ab?
    Es müssen entsprechende Rechnungsbelege der in Anspruch genommenen Leistung eingereicht werden. Oder Sie unterschreiben uns eine Abtretungserklärung. So dass wir diese direkt mit den Pflegekassen abrechnen können und Sie damit keine Arbeit haben.
  • Was ist, wenn ich mehr als 131,- € Entlastungsleistungen pro Monat benötige?"
    Es können bis zu 40% der monatlichen Pflegesachleistungen für Entlastungsleistungen verwendet werden, wenn sie nicht vollständig für Pflegesachleistungen genutzt werden. Das bedeutet, dass man bei einem Pflegegrad 2 bis zu 318,40 € Pflegegrad 3 bis zu 598,80 € Pflegegrad 4 bis zu 743,60 € Pflegegrad 5 bis zu 919,60 € umwandeln kann. Dieses Geld kann dann für Dinge wie Haushaltshilfe, Betreuung oder andere Entlastungsangebote verwendet werden.

Bei allen Fragen hierzu stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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